Information zur Beantragung eines touristischen Einreisevisums für Kuba (Touristenkarte)
Bei einer Touristenreise mit Unterkunft in kubanischen Hotelanlagen ist für die Einreise aller deutschen und aller nicht-kubanischen Staatsbürger (für kubanische Staatsbürger gelten andere Bestimmungen) eine Touristenkarte erforderlich. Sie ist das Einreisevisum für Touristen.
Die Touristenkarte ist in zahlreichen Reisebüros erhältlich, die Kubareisen anbieten. Sie kann auch unter Beifügung von € 22,- mit Verrechnungsscheck, und eines frankierten Rückumschlags in der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der Botschaft von Kuba formlos angefordert werden.
Person Nachname: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsland: Staatsbürgerschaft: Pass-Nummer: Anschrift in Kuba: Land, in dem Sie z.Z. wohnen: Abflugort
Die Touristenkarte gilt für 30 Tage Aufenthalt in Kuba. Eine Verlängerung kann vor Ort in Kuba beantragt werden, wird aber in der Regel nur bei vorliegender Hotelbuchung bestätigt.
Eine Touristenkarte ist auch erforderlich, wenn ausländische Staatsbürger Freunde oder entfernte Verwandte in Kuba privat besuchen möchten. Die Touristenkarte ist aber keine Genehmigung, sich bei den Verwandten oder Freunden privat aufzuhalten.
Zur Beachtung: Von der Botschaft einmal ausgestellte Touristenkarten werden nicht wieder zurückgenommen.
Es ist unbedingt notwendig, Zahlungen an die Konsularabteilungen, die auf dem Postwege erfolgen, mit Bank-Schecks (Verrechnungscheck) zu leisten, da die Postämter nicht für den Verlust von Bargeld aufkommen und darauf verweisen, dass es verboten ist, Bargeld per Post zu versenden – auch wenn dies per Einschreiben geschieht.
Auch unsere Konsularabteilungen können diese Verantwortung nicht übernehmen. Wir danken im voraus für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Um die Touristenkarte oder eine andere Art von Visum (auch im Falle des Familienvisums) zu beantragen, müssen Sie das Originaldokument der Reiseversicherung im Konsulat vorweisen, welches bestätigen muss, dass Sie über eine Reiseversicherung verfügen, die eine Krankenversicherungspolice oder eine Reiseversicherung mit Krankenversicherungsschutz beinhaltet, die jeweils den Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in Kuba abdeckt.
Das Dokument soll die Adressdaten der Versicherungsgesellschaft beinhalten. Im Fall der postalischen Bearbeitung, muss man eine Kopie dieses Versicherungsdokuments beilegen. Ohne dieses Dokument können wir keine Touristenkarte mehr ausstellen.
Wenn Sie bestätigt haben möchte, ob ihre Versicherung in Kuba gültig ist, dann sollen Sie direkt mit ihrer Versicherungsgesellschaft Kontakt aufnehmen. Sie können ebenfalls die Homepage von ASISTUR www.asistur.cu besuchen.
Für unser Konsulat ist das genannte Dokument nur eine Bescheinigung. Die Gültigkeit des vorgelegten Dokumentes in Kuba soll ihre Versicherungsgesellschaft bestätigen.
Bitte senden Sie einen adressierten und frankierten Rückcouvert mit Briefmarken (3,- Euro) um Ihnen die Touristenkarte per Einschreiben senden zu können.
Außenstelle Bonn Konsularabteilung
Hinweis: Senden Sie uns bitte auch eine Fotokopie Ihres Reisepasses und des Flugtickes, sowie eine Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Wenn Sie kein deutscher Staatsbürger sind, senden Sie auch die Kopie der Seite des Passes, wo die Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland vermerkt ist.
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